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Marcus Puttfarcken
Handwerk & Service

Wir sind zwei jeweils selbstständige Handwerker aus den Hamburger Vierlanden mit mehreren Ausbildungen in handwerklichen und technischen Berufen, die sich selbstständig gemacht haben, um Ihre Vorstellungen umzusetzen und Ihre Probleme zu lösen.

MPHS - Marcus Puttfarcken - Skizze

Unsere Leistungen beinhalten:

  • Möbelbau
    Individuell aus Echtholz nach Ihren Wünschen
  • Bau und Instandsetzung von Holzkonstruktionen
    Carports / Zäune / Fassaden / Überdachungen, etc.
  • Überprüfung ihrer ortsveränderlichen Elektrogeräte
    nach DGUV A3 (nur für Gewerbliche Kunden die Mitarbeiter beschäftigen)
  • Grünschnitt und Gartenpflege
    Entsorgung der Abschnitte
  • Mal- und Renovierungsarbeiten
    Ihre Räume im neuen Glanz
Warum DGVU V3?

Warum muss ich meine elektrischen Geräte prüfen lassen?

„Ich habe doch nur einen Friseursalon, ein Büro mit fünf Angestellten oder einen kleinen Handwerksbetrieb.“
Diese Frage bekommen wir häufig gestellt.

Die Größe Ihres Betriebes befreit Sie nicht von der Pflicht der DGUV V3 Prüfung.

Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen?

Jeder Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen bereitstellt, ist zur Prüfung nach DGUV Vorschrift verpflichtet. Die DGUV V3 Prüfung ist Teil der Gewährleistung der Arbeitssicherheit, zu der Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind.

Das bedeutet konkret, ganz egal, ob Sie Föne und Trockenhauben, Kaffeemaschinen und PC, Bohrmaschinen oder Industrieanlagen bereitstellen, Sie als Arbeitgeber müssen die Prüfpflicht erfüllen.

Wo ist die Pflicht zur DGUV V3 Prüfung gesetzlich verankert?

Die Pflicht, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ergibt sich aus:

  • 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • und der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Nach § 26 BetrSichV stellt der Verstoß gegen den Personenschutz eine Straftat dar. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch für den Sachschutz. Ein Verstoß kann hierbei zur Folge haben, dass die Versicherung die Leistung verweigert und man gegen Sie Haftungsansprüche geltend machen kann.

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